Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 88 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 19. September 2022, 07:25 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für 3 Monate angeordnet. 3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Flughafengefängnis Zürich vollzogen. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt.