Am 23. Februar 2022 erschien der Gesuchsgegner beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) und stellte am 24. Februar 2022 im Bundesasylzentrum der Region Nordwestschweiz ein neues Asylgesuch (MI-act. 51; 53). Nachdem Abklärungen ergeben hatten, dass Deutschland dem Gesuchgegner subsidiären Schutz gewährt hatte, ersuchte das SEM die deutschen Behörden am 8. März 2022 um dessen Rückübernahme. Gleichentags stimmten die deutschen Behörden der Rücküberstellung des Gesuchgegners zu.