A. Der Gesuchsgegner ist eritreischer Staatsangehöriger und reiste eigenen Angaben zufolge am 10. Mai 2015 illegal in die Schweiz ein. Gleichentags stellte er in Basel ein Gesuch um Asylgewährung (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 9 f.). Mit Entscheid vom 1. September 2016 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Gesuchsgegners vom 10. Mai 2015 ab und wies ihn aus der Schweiz weg. Mit selbem Entscheid wurde der Wegweisungsvollzug wegen Unzumutbarkeit zu Gunsten einer vorläufigen Aufnahme des Gesuchsgegners aufgeschoben (MI-act. 37 ff.).