2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 28. September 2022 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2022.47 vom 20. Juli 2022; MI-act. 825 ff.). Am 14. September 2022 ordnete das MIKA die Haftverlängerung an (MI-act. 868). Anlässlich des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (MI-act. 866). Die Verhandlung erfolgte am 22. September 2022 und damit innerhalb von acht Arbeitstagen nach Gesuchseinreichung.