D. Die Präsenzverhandlung wurde mit heutigem Datum durchgeführt und der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner wurden befragt. E. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftverlängerung (Protokoll S. 3, act. 28). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3, act. 28): 1. Der Antrag auf Verlängerung der Durchsetzung sei abzuweisen. 2. Der Gesuchsgegner sei umgehend aus der Haft zu entlassen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: I. 1. Eine bestehende Durchsetzungshaft kann mit Zustimmung der richterlichen Behörde jeweils um zwei Monate verlängert werden (Art. 78 Abs. 2 -6-