Nachdem der Gesuchsgegner gegen das Urteil des Richteramts Olten- Gösgen vom 23. November 2021 ein Rechtsmittel ergriffen hatte, entliess ihn das Obergericht des Kantons Solothurn am 26. November 2021 aus dem vorzeitigen Strafvollzug. Hierauf wurde er zur Verbüssung der mit Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 12. März 2018 ausgefällten Strafe gleichentags in die Justizvollzugsanstalt Thorberg im Kanton Bern versetzt (MI-act. 578). Am 12. Januar 2022 wurde er aus dem Strafvollzug entlassen (MI-act. 582).