Am 14. September 2022 nahm der Gesuchsgegner an einem konsularischen Gespräch beim algerischen Konsulat teil (MI-act. 970 ff.). Daraufhin teilte das SEM dem MIKA mit Schreiben vom 14. September 2022 mit, dass für den Gesuchsgegner ein Ersatzreisedokument ausgestellt werde (MI-act. 984 ff.). B. Am 15. September 2022 gewährte das MIKA den Gesuchsgegnern das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft bis zur maximal zulässigen Haftdauer am 18. November 2022 (MI-act. 993 ff.). Im - 11 - Anschluss an die Befragung wurde den Gesuchsgegnern die Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):