Ebenfalls am 28. Juni 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner durch das algerische Generalkonsulat unter seinen am 7. Februar 2022 angegebenen neuen Personalien habe identifiziert werden können und dass zunächst ein Ausreisegespräch in Wabern stattzufinden habe und im Anschluss ein Flug für den Gesuchsgegner gebucht werden könne (MI-act. 918 ff.). Der Gesuchsgegner wurde am 29. Juni 2022 durch das MIKA ab Durchsetzungshaft in Ausschaffungshaft genommen (MI-act. 936 ff.). Mit Urteil vom 30. Juni 2022 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 28. September 2022, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2022.45; MI-act. 950 ff.).