Am 2. Mai 2022 rief das MIKA unter Mitwirkung eines Dolmetschers erneut in Abwesenheit des Gesuchsgegners die vom Gesuchsgegner häufig gewählte Telefonnummer an, die nach Angaben des Gesuchsgegners seiner Mutter zuzuordnen sei. Der Anruf sei entgegengenommen worden und es sei zu einem Gespräch mit einer Frau gekommen. Nachdem der Dolmetscher den Sachverhalt geschildert und um Hilfe gebeten habe, habe die angerufene Person zunächst zugestimmt. Als der Dolmetscher die Identität der angerufenen Person überprüfen und die Kontaktangaben des MIKA habe durchgeben wollen, habe die Anrufsempfängerin keine - 10 -