Vorlaufzeit von zwei bis drei Wochen gebucht werden könne. Anschliessend hätte der Gesuchsgegner persönlich beim algerischen Konsulat in Genf vorzusprechen, worauf dieses ein Ersatzreisedokument ausstellen würde. Liege keine Kopie eines Passes oder einer Identitätskarte vor, müsse ein neuer Identifizierungsauftrag an die algerischen Behörden gestellt werden. Hierbei wäre demnach eine Geburtsurkunde des Gesuchsgegners hilfreich (MI-act. 822). Die durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wurde sodann mit Urteil der Einzelrichterins des Verwaltungsgerichts vom 17. Februar 2022 (WPR.2022.11; MI-act.