Die durch das MIKA angeordnete erneute Verlängerung der Durchsetzungshaft wurde mit Urteil der Einzelrichterins des Verwaltungsgerichts vom 11. August 2021 (WPR.2021.24; MI-act. 632 ff.) bis zum 18. Oktober 2021, 12.00 Uhr, bestätigt. Am 2. September 2021 wurde der Gesuchsgegner ins Ausschaffungszentrum Aarau zurückverlegt (MI-act. 655).