Ebenfalls am 11. Februar 2020 wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Bern verhaftet, der Kantonspolizei Aargau zugeführt und im Bezirksgefängnis Baden inhaftiert (MI-act. 264 f., 296). Nach erkennungsdienstlicher Erfassung und Befragung durch die Kantonspolizei Aargau wurde er am 12. Februar 2020 wieder aus der Haft entlassen (MIact. 361 f., vgl. auch MI-act. 359).