Gemäss Vollzugs- und Erledigungsbericht des MIKA vom 4. September 2020 galt der Gesuchsgegner ab dem 22. Juli 2020 als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 294) und wurde am 12. Januar 2021 im Rahmen des Dublin-Verfahrens aus den Niederlanden in die Schweiz rücküberstellt (MIact. 297 f.). Am 18. Januar 2021 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner auf die Liste für die nächste zentrale Befragung Gambia gesetzt worden sei (MI-act. 312). Mit E-Mail vom 19. März 2021 informierte das SEM das MIKA, dass der Gesuchsgegner von der Delegation der Republik Gambia nicht anerkannt worden sei (MI-act. 323).