6. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Eine mildere Massnahme zur Sicherstellung des Vollzugs der Wegweisung ist nicht ersichtlich. Der Gesuchsgegner brachte im Rahmen des rechtlichen Gehörs sinnesgemäss vor, er werde die Schweiz verlassen und habe ein Auto, jedoch keinen Führerausweis. Ohne Führerausweis kann der Gesuchsgegner nicht mit seinem Auto ausreisen. Bezüglich der familiären Verhältnisse ergeben sich keine Anhaltspunkte, welche gegen eine Haftanordnung sprechen würden.