Im Rahmen des rechtlichen Gehörs brachte der Gesuchsgegner sinngemäss vor, er habe keinen Diebstahl begangen und habe in der Schweiz die Alpen als Tourist sehen wollen. Er sei bereit die Schweiz in Richtung Frankreich zu verlassen und habe ein Auto – nur seinen Führerausweise habe er nicht dabei gehabt.