Am 31. August 2022, 14.38 Uhr, wurde der Gesuchsgegner wegen Verdachts auf illegale Einreise und illegalen Aufenthalts sowie Diebstahls durch die Regionalpolizei Oberes Fricktal in Oeschgen angehalten und gestützt auf Art. 217 Abs. 1 lit. a der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO; SR 312.0) vorläufig festgenommen (MI-act. 1 f., 7).