3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien ausgehändigt. -8- Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 23. August 2022 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 21. November 2022, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist grundsätzlich im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder Ausschaffung kann die Inhaftierung während längstens zweier aufeinanderfolgender Nächte im Zentralgefängnis Lenzburg oder Ausschaffungszentrum Aarau erfolgen.