Die Gesuchsgegnerin äusserte sich zwar anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gegenüber dem MIKA sowie anlässlich der heutigen Verhandlung dahingehend, dass sie bereit sei, die Schweiz in Richtung Kosovo zu verlassen (MI-act. 53; Protokoll S. 3, act. 38). Die Gesuchsgegnerin hat jedoch bis anhin keine gültigen Ausweispapiere beschaffen können und stellt sich im Rahmen der heutigen Verhandlung auf den Standpunkt, ihre kosovarische Identitätskarte sei vernichtet worden (Protokoll S. 3, act. 38).