C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und die Gesuchsgegnerin befragt. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 38). Die Gesuchsgegnerin liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 39): 1. Die mit Verfügung vom 23.08.2022 angeordnete Ausschaffungshaft des MIKA sei nicht zu bestätigen. Die Gesuchsgegnerin sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter seien anstelle der Ausschaffungshaft geeignete Ersatzmassnahmen anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.