Am 22. August 2022 ordnete das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) gestützt auf § 12 des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht vom 25. November 2008 (EGAR; SAR 122.600) die Festnahme der Gesuchsgegnerin an (MI-act. 47). Diese wurde gleichentags, um 18.15 Uhr, aus der vorläufigen Festnahme entlassen und ab diesem Zeitpunkt migrationsrechtlich festgehalten (MI-act. 48 f.). Das MIKA ordnete sodann mit sofort vollstreckbarer Verfügung die Wegweisung der Gesuchsgegnerin aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union an (MI-act. 43 ff.). Am 23. August 2022, 11.00 Uhr, wurde die Gesuchsgegnerin dem MIKA zugeführt (MI-act. 47).