Die Gesuchsgegnerin reiste eigenen Angaben zufolge im Juli 2022 illegal in die Schweiz ein (MI-act. 19 ff.). Am 20. August 2022, 21.54 Uhr, wurde die Gesuchsgegnerin anlässlich einer Kontrolle durch die Kantonspolizei Aargau in Reinach angehalten (MI-act. 16). Dabei wies sie sich mit gefälschten italienischen Ausweispapieren (Identitätskarte und Führerausweis) aus (MI-act. 25). In der Folge wurde sie durch die Kantonspolizei Aargau gestützt auf Art. 217 Abs. 1 lit. a der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO; SR 312.0) vorläufig festgenommen (MIact. 29 ff.).