1. Das MIKA wird verpflichtet, die Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchsgegners unverzüglich überprüfen zu lassen. 2. Die am 17. August 2022 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 15. Oktober 2022, 12.00 Uhr, bestätigt. 3. Die Haft ist im Ausschaffungszentrum Aarau, im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich oder in der PDAG zu vollziehen. 4. Es werden keine Kosten auferlegt. 5. Als amtliche Rechtsvertreterin wird MLaw Tamara De Caro, Rechtsanwältin, Baden, bestätigt. Die Rechtsvertreterin wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchsgegners ihre detaillierte Kostennote einzureichen.