Aus den Akten geht hervorgeht, dass der Gesuchsgegner bereits seit einiger Zeit wiederholt in die psychiatrische Klinik eingewiesen und stationär behandelt werden musste. Unter anderem unternahm der Gesuchsgegner kurz nach Erhalt des negativen Asylentscheids am 10. Dezember 2018 einen Suizidversuch, indem er eine Überdosis an Medikamenten einnahm (MI-act. 35 ). Aus einem Bericht betreffend Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geht sodann hervor, dass es im Februar 2019 erneut einen Zwischenfall gab, indem die suizidalen Absichten des Gesuchsgegners zum Ausdruck -8-