1. Es sei umgehend die Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchsgegners zu überprüfen. 2. Für den Fall der Inhaftierung sei diese in der Klinik für Psychiatrie PDAG in 5210 Windisch zu vollziehen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: I. 1. Das angerufene Gericht überprüft die Rechtmässigkeit und Angemessenheit einer durch das MIKA angeordneten Ausschaffungshaft aufgrund einer mündlichen Verhandlung spätestens nach 96 Stunden (Art. 80 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und -5-