3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau, im Zentrum für Ausländerrechtliche Administrativhaft in Zürich oder in der PDAG vollzogen. C. Nach Eingang der Akten beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wurde dem Gesuchsgegner eine amtliche Rechtsvertreterin bestellt. Diese wurde nach Übergabe der Akten aufgefordert, bis zum 18. August 2022, 12.00 Uhr, zur angeordneten Ausschaffungshaft Stellung zu nehmen (act. 11 f.). D. Die Rechtsvertreterin des Gesuchsgegners reichte fristgerecht ihre Stellungnahme ein und beantragte Folgendes (act. 15 ff.):