B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 411 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 17. August 2022, 09.31 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 77 AIG für 60 Tage bis zum 15. Oktober 2022, 12.00 Uhr, angeordnet. -4-