Nachdem die algerischen Behörden das Ersatzreisedokument am 26. Juli 2022 ausgestellt und dem SEM übergeben hatten (act. 22), ordnete das MIKA am 11. August 2022 die Festnahme des Gesuchsgegners gestützt auf § 12 des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht vom 25. November 2008 (EGAR, SAR 122.600) an (MI-act. 406 f.). Am 17. August 2022 wurde der Gesuchsgegner verhaftet und gleichentags dem MIKA zugeführt.