Mit Schreiben vom 2. Dezember 2020 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei durch die algerischen Behörden als algerischer Staatsangehöriger identifiziert worden (MI-act. 272 f.). Mit Schreiben vom 4. Mai 2021 wurde der Gesuchsgegner zu einem konsularischen Gespräch auf den 19. Mai 2021 eingeladen, da ein solches eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausstellung von Ersatzreisdokumenten sei (MIact. 286). Zwecks Zuführung zum konsularischen Gespräch ordnete das MIKA am 17. Mai 2021 eine kurzfristige Festhaltung des Gesuchsgegners für 72 Stunden an und führte diesen anschliessend nach Bern zu (MIact. 290 ff.)