1. Die am 12. August 2022 durch das MIKA angeordnete Dublin- Administrativhaft wird bis zum 29. September 2022, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Das MIKA wird verpflichtet, den Übergang der Haftphasen mittels Feststellungsverfügung anzuzeigen. 3. Die Haft ist im Ausschaffungszentrum des Kantons Aargau in Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft in Zürich zu vollziehen. 4. Es werden keine Kosten auferlegt. 5. Als amtlicher Rechtsvertreter wird MLaw Joel Marcin, Rechtsanwalt, Brugg bestätigt. Der Rechtsvertreter wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchsgegners seine detaillierte Kostennote einzureichen.