C. Im Anschluss an die Eröffnung der angeordneten Haft unterzeichnete der Gesuchsgegner eine Erklärung, wonach er eine richterliche Haftüberprüfung wünsche (MI-act. 226). D. Zur weiteren Abklärung des Sachverhalts ordnete der Einzelrichter eine mündliche Verhandlung für den 15. August 2022, 14.00 Uhr, an. In der Folge bestellte das Verwaltungsgericht dem Gesuchsgegner einen amtlichen Rechtsvertreter und stellte diesem die Akten sowie die Vorladung zur mündlichen Verhandlung vom 15. August 2022 elektronisch zu. E. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt.