Am 10. August 2022 wurde der Gesuchgegner anlässlich einer Fahrzeugkontrolle in Zürich wegen Missachtung des Einreiseverbots und rechtswidrigem Aufenthalt in Polizeihaft genommen (MI-act 194 ff.). In Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe für die Bussenverfügung vom 20. Oktober 2021 der Staatsanwaltschaft Baden wurde der Gesuchgegner den aargauischen Strafverfolgungsbehörden zugeführt und im Zentralgefängnis Lenzburg für einen Tag inhaftiert. Am 12. August 2022, 07.45 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus dem Strafvollzug entlassen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 211 ff.).