Am 15. Januar 2022 wurde der Gesuchgegner wegen des Verdachts auf mehrfachen Einbruchdiebstahl in Gränichen AG vorläufig festgenommen und zwecks angeordneter Untersuchungshaft ins Zentralgefängnis Lenzburg versetzt (MI-act. 36 ff.). Auf den Zeitpunkt seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft ordnete das MIKA am 24. Februar 2022 gestützt auf Art. 76a AIG eine Administrativhaft an (MI-act. 113 ff.). Mit Verfügung vom 8. März 2022 wies das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Gesuchgegner gestützt auf Art. 64a Abs. 1 AIG nach Frankreich weg (MIact.