Am 21. August 2021 bestätigte die Eidgenössische Zollverwaltung die gleichentags erfolgte Ausreise des Gesuchsgegners Richtung Frankreich (MI-act. 32 ff.). Gemäss EURODAC-Registerauszug hatte der Gesuchsgegner in der Folge in Frankreich am 10. September 2021 ein Asylgesuch gestellt (MIact. 99).