Mit Entscheid vom 20. Juli 2022 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Gesuchsgegners vom 13. Juli 2022 ab, womit der Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid des SEM am 21. Juli 2022 in Rechtskraft erwuchs (MI-act. 99 ff., 117). Auf Vorladung hin erschien der Gesuchsgegner am 28. Juli 2022, 10.00 Uhr, auf der Amtsstelle des MIKA (MI-act. 97, 124). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 28. Juli 2022 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Administrativhaft gewährt (MI-act. 124 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Haft wie folgt eröffnet (act. 1):