Nachdem ein Abgleich mit der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC ergeben hatte, dass der Gesuchsgegner in Deutschland, Rumänien und Österreich als Asylsuchender und unter verschiedenen Personalien registriert ist (MI-act. 22 f., 35), ersuchte das SEM die österreichischen Behörden am 29. November 2021 um Rückübernahme des Gesuchsgegners (MI-act. 20). Diese stimmten der Rückübernahme am 12. Dezember 2021 zu (MI-act. 35 f.).