A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 3. Oktober 2021 illegal in die Schweiz und reichte gleichentags in der Region Nordwestschweiz ein Asylgesuch ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 18). Am 3. November 2021 gab das SEM zur Altersbestimmung des Gesuchsgegners ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag, welches am 9. November 2021 ergab, dass der Gesuchsgegner – entgegen seinen Angaben – als volljährig eingestuft werde (MI-act. 29 ff.).