Nachdem der Gesuchsgegner am 26. November 2021 durch das Obergericht des Kantons Solothurn aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen worden war, wurde er zur Verbüssung der mit Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 12. März 2018 ausgefällten Strafe gleichentags in die Justizvollzugsanstalt Thorberg im Kanton Bern versetzt (MI-act. 578 f.). Der Gesuchsgegner wurde am 12. Januar 2022 um 07.00 Uhr aus dem Strafvollzug entlassen (MI-act. 582) und unmittelbar daran anschliessend migrationsrechtlich festgenommen.