C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. -4- D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 28). Der Gesuchsgegner liess folgenden Antrag stellen (Protokoll S. 4, act. 28): Die mit Verfügung vom 25.07.2022 des Amts für Migration und Integration (MIKA) angeordnete Ausschaffungshaft nach Art.76 AIG sei nur für maximal einen Monat zu bewilligen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: