Am 14. Juli 2021 wurde der Gesuchsgegner in Basel angehalten, da er ohne gültige Reisedokumente in die Schweiz eingereist war. In Vollstreckung einer 90-tägigen Freiheitsstrafe wurde der Gesuchsgegner im Gefängnis Bässlergut in Basel inhaftiert. Nach Entlassung aus dem Strafvollzug wurde der Gesuchsgegner nach Griechenland ausgeschafft, nachdem die griechischen Behörden einem Rückübernahmegesuch zugestimmt hatten (MI-act. 253 ff., 287).