In Vollstreckung eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurns vom 31. Januar 2019 wurde der Gesuchsgegners im Untersuchungsgefängnis Solothurn inhaftiert, nachdem er zuvor von der Kantonspolizei angehalten worden war (MI-act. 149 ff.). Nach Vollzugsende am 20. September 2019 wurde der Gesuchsgegner gleichentags aus der Schweiz ausgeschafft (MI-act. 164). Am 12. März 2020 ordnete das MIKA nach Gewährung des rechtlichen Gehörs eine Ausschaffungshaft für 12 Tage an, da der Gesuchsgegner zu- -3-