In Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe für die mit Strafurteil vom 5. Dezember 2017 ausgesprochene Geldstrafe von zehn Tagessätzen wurde der Beschwerdeführer im Zentralgefängnis Lenzburg inhaftiert, nachdem der Gesuchsgegner zuvor am 17. September 2018 in Dornach festgenommen worden war (MI-act. 102 f.). Der Gesuchsgegner wurde am 19. September 2018 wieder aus dem Strafvollzug entlassen (MI-act. 112 f., 115). Nach Anordnung einer Ausschaffungshaft für 95 Stunden mit Verfügung vom 20. September 2018 durch das MIKA wurde der Gesuchsgegner am 22. September 2018 ausgeschafft (MI-act. 144).