Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erliess gegen den Gesuchsgegner am 7. Juli 2016 ein Einreiseverbot, gültig vom 12. Juli 2016 bis zum 11. Juli 2020 (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 10 f.), welches ihm gleichentags eröffnet wurde (MI-act. 13).