3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien. ausgehändigt Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 18. Juli 2022 beantragte Verlängerung der Durchsetzungshaft wird bis zum 28. September 2022, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Ausschaffungszentrum des Kantons Aargau in Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft in Zürich zu vollziehen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt.