2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 28. Juli 2022 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2022.41 vom 30. Juni 2022; MI-act. 800 ff.). Am 18. Juli 2022 ordnete das MIKA die Haftverlängerung an (act. 1 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (act. 813). Die Verhandlung erfolgte am 20. Juli 2022 und damit innerhalb von acht Arbeitstagen nach Gesuchseinreichung.