C. Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs ersuchte der Gesuchsgegner um Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts zur Überprüfung der angeordneten Verlängerung der Durchsetzungshaft (MI-act. 813). D. Die Präsenzverhandlung wurde mit heutigem Datum durchgeführt und der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner wurden befragt. E. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftverlängerung (Protokoll S. 3, act. 23). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3, act. 23): Der Antrag auf Verlängerung der Durchsetzungshaft sei abzuweisen. Herr A. sei per sofort aus der Haft zu entlassen.