Das Bezirksgericht Baden hat den Gesuchsgegner mit Urteil vom 1. Juli 2020 unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls nach Art. 139 Ziff. 1 StGB und mehrfacher Hehlerei nach Art. 160 Ziff. 1 StGB rechtskräftig verurteilt (MI-act. 12 ff.). Für beide Straftatbestände ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren als Höchststrafe vorgesehen, weshalb diese - 15 -