2. Im vorliegenden Fall wurde die Durchsetzungshaft bis zum 18. Juli 2022 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2022.31 vom 9. Mai 2022; MI-act. 904 ff.). Nachdem der Gesuchsgegner am 28. Juni 2022 identifiziert worden war, ordnete das MIKA am 29. Juni 2022 um 11.00 Uhr eine Ausschaffungshaft an (act. 1 ff.). Die mündliche Verhandlung begann am 30. Juni 2022, 11.30 Uhr; das Urteil wurde um 11.55 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden.