3. Die Haft wird im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. 4. Die am 19. Mai 2021 angeordnete und zuletzt bis 18. Juli 2022 bestätigte Durchsetzungshaft wird hiermit beendet. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 41). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3 f., act. 41 f.): 1. Die Verfügung vom 29. Juni 2022 sei aufzuheben.