Am 28. Juni 2022 versuchte das MIKA erneut im Beisein eines Dolmetschers die vom Gesuchsgegner oft kontaktierte Telefonnummer anzurufen, wobei wiederum kein Gespräch zustande kam (MI-act. 927). Ebenfalls am 28. Juni 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner durch das algerische Generalkonsulat unter den Personalien A., Algerien, identifiziert werden konnte und dass zunächst ein Ausreisegespräch in Wabern stattzufinden habe und im Anschluss ein Flug für den Gesuchsgegner gebucht werden könne (MI-act. 918 ff.).