Am 4. März 2022 rief das MIKA unter Mitwirkung eines Dolmetschers abermals in Abwesenheit des Gesuchsgegners die vom Gesuchsgegner häufig gewählte Telefonnummer an, deren Inhaberin der algerische Vertrauensanwalt hatte ausfindig machen können. Nach einmaligem Klingeln sei das Besetztzeichen ertönt, es habe niemand erreicht werden können (MI-act. 848).